Fallstricke beim Unternehmensverkauf

Steht innerhalb der Familie oder des Unternehmens kein Käufer zur Verfügung, ist ein Verkauf des Unternehmens eine gute Lösung. Dadurch wird das Unternehmen weitergeführt und das eigene Lebenswerk erhalten. Außerdem kann man noch einen gewissen Kaufpreis erzielen.

Es gibt bei diesem Prozess allerdings einige "Fallstricke". Eine Auswahl davon mit den möglichen Konsequenzen möchten wir Ihnen hier gern aufzeigen:

Fallstick:

Fehlende Diskretion, zu frühe Bekanntgabe

Es sollte am Markt nicht bekannt werden, dass Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten. Auch Mitarbeiter sollten nicht darüber informiert werden. Es verursacht nur Unruhe in Ihrem Unternehmen, wenn Sie die Mitarbeiter zu zeitig informieren.

Nur die Mitarbeiter in Führungspositionen werden einige Zeit vor dem Verkauf informiert, alle anderen erfahren dies erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Ausnahme: 

Asset Deal oder Personengesellschaft bzw. Einzelunternehmen. Hier gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen.

Fallstick:

Fehlende rechtliche Absicherung

Um Ihre Interessen gegenüber der Käuferseite optimal durchzusetzen, empfehlen wir immer, den Kaufvertrag durch einen Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Es gibt bei einem Unternehmensverkauf eine Vielzahl rechtlicher Aspekte, die beachtet werden müssen. Gern empfehlen wir Ihnen einen Anwalt, der im Bereich Gesellschaftsrecht und Unternehmensverkauf erfahren ist.

Fallstick:

Unterschätzung des Zeitaufwands

Der Verkauf des Unternehmens ist ein Prozess, der 1 bis 2 Jahre, manchmal auch drei Jahre dauert. Gehen Sie also rechtzeitig dieses wichtige Thema an. 

Es ist immer optimal, ohne Zeitdruck den Verkaufsprozess zu starten. Das bietet Ihnen gegenüber dem Käufer eine bessere Verhandlungsposition.

Fallstick:

Unrealistische Kaufpreisvorstellung

Jeder Unternehmer möchte für sein Lebenswerk den besten Preis erzielen. Das ist absolut verständlich! Wunsch und Realität liegen aber oft weit auseinander. Eine zu hohe Preisvorstellung schreckt potentielle Käufer ab.

Ob Ihre Preisvorstellung zu hoch oder vielleicht auch zu niedrig ist, können wir gern im gemeinsamen Gespräch herausfinden.

Empfehlung: 

Geben Sie keine Unternehmensbewertung in Auftrag. Dies kostet zu viel Geld und wird von einem Käufer nicht akzeptiert. Häufig sind diese Bewertungen auch viel zu hoch angesetzt.

Fallstick:

Unzureichende Planung der Zeit nach der Übergabe

Ein Unternehmensverkauf ist eine Veränderung – nicht nur für die Belegschaft, Kunden und Partner, sondern vor allem für Sie als Verkäufer. 
 Wurde das eigene Unternehmen verkauft und übergeben, kann es passieren, mental in ein tiefes Loch zu fallen. Darum ist es wichtig, auch die Phase nach dem Unternehmensverkauf zu planen. Ein neuer Lebensabschnitt mit neuen Zielen oder Aufgaben bspw. einem Hobby oder einer erfüllenden Position in einem Verein oder Verband.

So vermeiden Sie Fallstricke

Risiko minimieren, von Erfahrung profitieren.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Verkauf eines Unternehmens zahlreiche Fallstricke birgt und ein umfangreicher Prozess ist. Um Risiken zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Partner zu suchen.

Als zertifizierter Berater für Unternehmensnachfolge begleitet Sie aureva während des gesamten Verkaufsprozesses und vertritt Ihre Interessen, um den Verkaufsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

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